AGB für geschlossene Gruppenveranstaltungen
Kochen am Carlsplatz – Peter Kersten e.K.
Benrather Straße 6
40213 Düsseldorf
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschlossenen Gruppenveranstaltungen, Firmenveranstaltungen, Teamevents, Kochevents und sonstigen exklusiv gebuchten Veranstaltungen bei Kochen am Carlsplatz – Peter Kersten e.K.
§ 2 Buchung und Vertragsabschluss
(1) Buchungen, Änderungen, Teilnehmeranpassungen und Stornierungen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail vorzunehmen.
(2) Telefonische oder mündliche Absprachen werden erst durch schriftliche Bestätigung per E-Mail verbindlich.
(3) Mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Mit der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig.
(3) Die Buchung gilt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung als verbindlich bestätigt.
(4) Die geleistete Anzahlung sichert den Veranstaltungstermin verbindlich und wird im Falle einer Stornierung gemäß den nachfolgenden Regelungen verrechnet.
(5) Der Restbetrag wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
(6) Zusätzliche Teilnehmer, gebuchte Zusatzleistungen, verlängerte Veranstaltungszeiten oder sonstige während der Veranstaltung in Anspruch genommene Leistungen werden nachträglich berechnet und mit der Schlussrechnung abgerechnet.
§ 4 Teilnehmerzahl
(1) Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 12 Personen.
(2) Der jeweilige Grundpreis beinhaltet die im Angebot oder Buchungsportal ausgewiesene Teilnehmerzahl.
(3) Die finale Teilnehmerzahl ist spätestens fünf Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
(4) Die mitgeteilte Teilnehmerzahl gilt als verbindliche Abrechnungsgrundlage.
(5) Eine Verringerung der Teilnehmerzahl nach Ablauf dieser Frist berechtigt nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Entgelts.
§ 5 Stornierung durch den Kunden
(1) Bei einer Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
(2) Bei einer Stornierung innerhalb von vier bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 75 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
(3) Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
(4) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die jeweiligen Stornokosten angerechnet.
(5) Eine Rückerstattung der geleisteten Anzahlung erfolgt nicht, soweit diese durch die gemäß vorstehender Regelungen entstandenen Stornokosten gedeckt ist.
§ 6 Veranstaltungsdauer
(1) Die reguläre Veranstaltungsdauer beträgt vier Stunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Verlängerungen sind nur nach Verfügbarkeit möglich und werden gesondert berechnet.
(3) Eine verspätete Anreise der Teilnehmer führt nicht zu einer Verlängerung der Veranstaltungsdauer.
§ 7 Allergien, Unverträglichkeiten und Ernährungsformen
(1) Allergien, Unverträglichkeiten sowie besondere Ernährungsformen sind spätestens fünf Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
(2) Kochen am Carlsplatz bemüht sich, angemessene Alternativen bereitzustellen.
(3) Eine vollständige Berücksichtigung sämtlicher Allergien, Kreuzkontaminationen oder spezieller Ernährungsanforderungen kann nicht garantiert werden.
§ 8 Mitgebrachte Speisen und Getränke
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Kochen am Carlsplatz zulässig.
§ 9 Sicherheitsbestimmungen
(1) Den Anweisungen des Kochteams sowie des Servicepersonals ist Folge zu leisten.
(2) Teilnehmer, die durch ihr Verhalten sich selbst oder andere gefährden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
(3) Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 10 Schäden
(1) Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn selbst oder durch Teilnehmer seiner Gruppe vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden.
(2) Beschädigungen an Einrichtung, Inventar, Küchengeräten oder sonstiger Ausstattung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 11 Alkoholische Getränke
(1) Alkoholische Getränke werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschenkt.
(2) Offensichtlich alkoholisierten Personen kann die weitere Ausgabe alkoholischer Getränke verweigert werden.
§ 12 Änderungen von Menü und Ablauf
(1) Änderungen einzelner Zutaten, Speisen, Getränke, eingesetzter Köche oder des Veranstaltungsablaufs bleiben vorbehalten, sofern diese aus organisatorischen Gründen erforderlich werden.
(2) Der Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung bleibt hierbei erhalten.
§ 13 Absage durch den Veranstalter
(1) Kochen am Carlsplatz ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen.
(2) Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
§ 14 Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Naturereignissen, Stromausfällen oder sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Kochen am Carlsplatz liegen, nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden entweder erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.
§ 15 Haftung
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Kochen am Carlsplatz haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe oder sonstige persönliche Gegenstände der Teilnehmer.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
§ 16 Foto- und Videoaufnahmen
(1) Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden. Der Schwerpunkt der Aufnahmen liegt auf den zubereiteten Speisen, dem Veranstaltungsablauf sowie der Atmosphäre der Veranstaltung.
(2) Die Aufnahmen können für die Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung von Kochen am Carlsplatz verwendet werden, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, in Newslettern sowie in Print- und Werbematerialien.
(3) Teilnehmer, die nicht auf Foto- oder Videoaufnahmen erscheinen möchten, werden gebeten, dies vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Kochen am Carlsplatz wird dies im Rahmen des Zumutbaren berücksichtigen.
(4) Sofern Personen lediglich als Beiwerk neben einer Örtlichkeit, Veranstaltung oder Speisendarstellung erscheinen, besteht kein Anspruch auf Unterlassung oder Vergütung.
(5) Für exklusiv gebuchte Gruppenveranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen auf Wunsch des Auftraggebers vollständig unterbleiben. Ein entsprechender Wunsch ist vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
§ 17 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, wird Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: Juni 2026
Kochen am Carlsplatz – Peter Kersten e.K.